Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Februar 2018)
1. Allgemeines
Diese Bedingungen sind allein gültig, soweit wir nicht Abweichungen oder Bedingungen des Käufers ausdrücklich schriftlich anerkennen. Einkaufsbedingungen bzw. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.
2. Angebote und Qualitätsangaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Proben unserer Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist als ungefährer Anhalt für die Eigenschaften der Ware. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Unsere Kundenberatung ist ein freiwilliger Kundendienst, der keine Haftung unsererseits begründet. Die Beratung befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung und Beachtung der für die Verwendung unserer Erzeugnisse herausgegebenen Verarbeitungsvorschriften. Bestimmte Eigenschaften der von uns zu liefernden Ware sind nur dann zugesichert, wenn wir dem Käufer eine Zusicherung schriftlich und ausdrücklich zur Absicherung gegen bestimmte Folgeschäden erteilt haben.
3. Erfüllungsort
ist für die Lieferungen und vertraglichen Leistungen beider Geschäftspartner unsere Lieferstelle, für Zahlungen des Käufers unsere Rechnungsstelle.
4. Lieferungen
Liefertermine oder -fristen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten. Teillieferungen sind gestattet.
Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebs-, Vertriebs-, und Versorgungsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns von unseren Vertragspflichten. Wir sind jedoch zur Nachlieferung berechtigt.
5. Versand
Alle Sendungen (außer Verbrauchsgüter) reisen stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wir wählen Versandart und -weg, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichts und gewünschte Wagen- oder Behältergröße. Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit und auf seine Kosten berücksichtigt.
6. Umtausch / Rückgaberecht
Unsere Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, die Ware ist mangelhaft. Übermengen werden nicht zurückgenommen.
7. Haftung
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf den Rechnungswert der zugrunde liegenden Lieferung. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Haftung für fehlerhafte Verarbeitung übernehmen wir nicht.
8. Gewährleistung
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns kurzfristig– bei erkennbaren Mängeln – schriftlich zugehen und die Ware unverändert in der ursprünglichen Umschließung vorhanden ist. Bei nicht erkennbaren Mängeln hat die Anzeige unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich zu erfolgen. Reklamierte Ware ist frachtfrei einzusenden.
Bei Beschädigungen und Fehlmengen hat der Käufer zu beweisen, dass die Mängel schon bei Warenübergang vorhanden waren. Gewährleistungsansprüchen entsprechen wir nach unserer Wahl unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche durch Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung.
9. Preise
Maßgebend sind die von uns ermittelten Gewichte und Mengen. Zwischen Abschluss und Lieferung eintretende Änderungen unserer Listenpreise oder der Preisberechnung zugrunde liegenden Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Kosten oder das Eintreten neuer Belastungen berechtigen uns zu entsprechender Preiserhöhung. Unsere Preise gelten ab Werk, enthalten keine Umsatzsteuer; sie wird zusätzlich berechnet.
Es gelten grundsätzlich unsere Lieferbedingungen und kostenpflichtigen Zusatzleistungen.
10. Eigentumsvorbehalt / Vorausabtretung / Verpfändungsverbot
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig erfüllt hat, bei Einstellung der Kaufpreisforderung in laufende Rechnung, solange noch ein Guthaben für uns vorhanden ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die Ware weiterveräußert, verarbeitet, weiterverarbeitet, umgebildet, vermengt oder vermischt wird. Er erstreckt sich auf die neue Sache oder die Mischung. Insoweit gilt jede Verarbeitung als für uns vorgenommen. Im Falle von Weiterveräußerungen der Waren, Ihrer Verarbeitungserzeugnisse oder Mischungen tritt uns der Käufer bereits jetzt im Voraus den unserem Rechnungsbetrag für unseren Warenanteil entsprechenden Teilbetrag seiner Forderungen gegen die Erwerber ab. Wir sind befugt, über die abgetretenen Forderungen zu verfügen und sie einzuziehen. Auf Verlangen hat der Käufer alle zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Erläuterungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nicht verpfänden und zur Sicherheit übereignen. Er hat uns Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen, die Ware ausreichend gegen Feuer und Einbruchsgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern und über die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen verfügen, soweit er selbst und unmittelbar die Gegenleistung erhält. Diese Verfügungsbefugnis kann jederzeit widerrufen werden; sie erlischt von selbst, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren einleitet oder über sein Vermögen das Konkursverfahren beantragt wird.
11. Zahlungen
Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Käufer sind ausgeschlossen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche sind bei Zahlungsverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen zzgl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Wenn die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigt erscheint oder Zahlungsverzug vorliegt, können wir vom Vertrag zurücktreten, Herausgabe der Ware, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen sowie die sofortige Bezahlung noch nicht fälliger Forderungen verlangen.
12. Gerichtsstand / anwendbares Recht
Gerichtsstand ist ausschließlich das Gericht am Sitz unserer Hauptniederlassung, d.h. das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal bzw. das Landgericht Zwickau. Wir können jedoch auch die Gerichte am Sitz der liefernden Niederlassung oder des örtlich für den Käufer zuständige Gericht anrufen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Fälligkeit
Zahlungen bitten wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug vorzunehmen; nach diesem Termin tritt auch ohne Mahnung Verzug des Käufers ein. Bei Zielüberschreitungen müssen wir für die uns entstehenden Verzugskosten den Käufer in Anspruch nehmen.
14. Datenschutz
Ihre für die Auftragsabwicklung notwendigen kundenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Pflege der Geschäftsbeziehung verwandt.
In Ausnahmefällen erfolgt vor einer Belieferung die Einholung von kundenbezogenen Informationen bei einer Wirtschaftsauskunft.
Lieferbedingungen und Zusatzleistungen
(1) Europapaletten
Bei Lieferung auf Euro-Paletten werden diese durch uns berechnet. Bei Palettenrückgabe in einwandfreiem Zustand erfolgt eine Gutschrift. Bei Palettentausch bei Anlieferung entfallen Berechnung und Gutschrift.
(2) Entladehilfen
Anlieferung mit Kranwagen- oder Staplerentladung ist gegen Aufpreis möglich.
(3) Warenrücknahme
Die Rückgabe von Waren ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, die Ware ist mangelhaft.
Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn sie in Systemen verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächste wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitung des Mangels (Nachbesserung) odser durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache, noch den erneuten Einbau und hierfür anfallende Kosten, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbersserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Wird in Ausnahmefällen und nach Absprache mit unserem Kundendienst einer Rückgabe mit Rechnungsgutschrift doch zugestimmt, so kann diese nur in unbeschädigter Originalverpackung und unter Abzug angemessener prozentualer Bearbeitungskosten vom Nettowarenwert erfolgen.
Eine etwaige Rückgabe muss ansonsten für uns kostenfrei erfolgen.
Abgetönte Materialien und Sonderfertigungen sind von dieser Ausnahmeregelung in jedem Fall ausgenommen.
(4) Mindermengen, Warenproben und Muster
Die Herstellung von Mindermengen wird mit einem Aufpreises auf den normalen Verkaufspreis beaufschlagt. Warenproben und Muster sind nicht grundsätzlich kostenlos und können nach Aufwand berechnet werden.
(5) Mautgebühr
Wir berechnen die vom Spediteur ausgewiesene Mautgebühr ohne Aufschlag weiter.
(6) Pigmentkosten
Farbtöne, die mit dem Standardfarbzuschlag nicht abgedeckt werden können, erhalten einen individuellen Farbtonzuschlag.
Dieser wird auf Basis der tatsächlichen Pigmentkosten errechnet und gemäß Angebot und Auftrag weiter berechnet.
(7) Sonstige Serviceleistungen
Farbgestaltungen und Mauerwerksanalysen sind kostenpflichtige Leistungen.
Die Kosten für die Erstellung können je nach Aufwand bei der Verwendung unserer Produkte an dem geplanten Bauvorhaben durch uns gutgeschrieben werden.
(8) Individuelle Vereinbarung
Wir bemühen uns, individuell vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Verzug tritt nur nach schriftlicher Fristsetzung ein und entfällt, falls diese durch vom Auftraggeber verlangte Abänderung des Auftrags oder durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten, verursacht wurde. Das gleiche gilt für Verzögerungen in Folge ungünstiger Umwelteinflüsse.
(9) Entsorgung
Verpackungsmaterialien werden im Rahmen des aktuellen Recyclingsystems entsorgt. Info unter 037204 6350.